Entwurf · nicht veröffentlicht · Rechtstexte als Vorlage – vor Livegang prüfen lassen
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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Beratungs-, Schulungs- und Umsetzungsleistungen von Autopilot Office, Dmitrij Hensel, Würzburg.

Vorlage, keine Rechtsberatung. Sorgfältig strukturierte Vorlage für Leistungen an Unternehmer – vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen. Gelb markiert = vor Livegang noch offen (z. B. Haftungsversicherung, anwaltliche Prüfung).

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Dmitrij Hensel, Einzelunternehmer, handelnd unter „Autopilot Office“, Norbert-Glanzberg-Straße 2, 97074 Würzburg („Anbieter“) und seinen Kunden über die auf autopilot-office.de beschriebenen Leistungen.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Kostenloses Erstgespräch und Vertragsschluss

  1. Das Erstgespräch (ca. 20 Minuten, telefonisch oder per Video) ist kostenlos und unverbindlich. Es begründet keine Zahlungspflicht und keinen Anspruch auf Vertragsschluss.
  2. Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot des Anbieters (auch per E-Mail) annimmt oder der Anbieter einen Auftrag schriftlich bestätigt.

§ 3 Leistungen

  1. Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Paketbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses:
    • Schnellcheck: 3 Stunden Analyse vor Ort oder online, schriftliche Kurzempfehlung.
    • Workshop: Inhalte des Schnellchecks, 1 Tag vor Ort für bis zu 8 Personen, Übungen an echten Vorgängen des Kunden, Vorlagen und Prompts, KI-Nutzungsrichtlinie, interne Schulungsdokumentation und Teilnehmerbestätigung.
    • 90 Tage Autopilot: Inhalte des Workshops, Einrichtung von 2–3 Abläufen, Anbindung an vorhandene Software soweit technisch möglich, Check-ins alle 2 Wochen, Vorher-/Nachher-Messung.
  2. Beratung und Schulung sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Zeitersparnis oder ein bestimmtes Ergebnis von KI-Systemen ist nicht geschuldet. Zeitangaben auf der Website sind Richtwerte.
  3. Bei der Einrichtung von Abläufen (90 Tage Autopilot) schuldet der Anbieter die fachgerechte Einrichtung der im Angebot beschriebenen Abläufe. Die Funktion von Diensten Dritter (z. B. KI-Anbieter, E-Mail-, Kalender- oder Branchensoftware) liegt außerhalb seines Einflusses.
  4. Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die KI-Nutzungsrichtlinie und Hinweise zum Datenschutz sind praktische Arbeitshilfen; im Zweifel ist fachlicher Rat einzuholen.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Anfahrt im Raum Aschaffenburg/Würzburg ist inklusive (Umkreis 50 km); darüber hinaus werden Fahrtkosten vorab vereinbart.
  3. Kosten für Software- und KI-Dienste (z. B. Abonnements von ChatGPT, Claude oder anderen Tools, erfahrungsgemäß ca. 20–50 € pro Monat) trägt der Kunde und schließt die Verträge mit den Anbietern selbst ab.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Beim Paket „90 Tage Autopilot“ werden 50 % bei Auftrag und 50 % nach 45 Tagen fällig.

§ 5 Termine, Verschiebung, Absage

  1. Termine werden einvernehmlich vereinbart. Eine Verschiebung durch den Kunden ist bis 3 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich.
  2. Bei späterer Absage durch den Kunden kann der Anbieter 50 % des vereinbarten Preises verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ersatztermine werden nach Möglichkeit angeboten.
  3. Fällt ein Termin wegen Krankheit oder höherer Gewalt auf Seiten des Anbieters aus, wird er zeitnah nachgeholt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 6 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig die nötigen Informationen, Zugänge, Beispielvorgänge und Ansprechpartner bereit und sorgt für einen geeigneten Raum und Technik bei Vor-Ort-Terminen.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die übergebenen Daten und Unterlagen für die Leistung zu nutzen. Für Übungen sollen möglichst anonymisierte oder Beispieldaten verwendet werden.
  3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 7 Einsatz von KI- und Software-Diensten

  1. Der Anbieter setzt zur Erbringung seiner Leistungen KI- und Software-Dienste ein, derzeit ausdrücklich: Grok Bot (KI-Assistent, Anbieter SpaceX Super Intelligence LLC / SpaceXSI), Claude (Anthropic Ireland, Limited bzw. Anthropic PBC), ChatGPT (OpenAI), Notion (Notion Labs) und Google Kalender (Google) sowie für Kommunikation WhatsApp Business (WhatsApp Ireland) und eine eigene Online-Buchungsanwendung unter termin.autopilot-office.de. Einzelheiten zu Anbietern und Datenübermittlung stehen in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 9.
  2. Kommen neue Dienste oder Funktionen hinzu (z. B. neue Automatisierungen oder KI-„Skills“), aktualisiert der Anbieter diese Liste und die Datenschutzerklärung. Für laufende Aufträge informiert er den Kunden vorab in Textform, wenn ein neuer Dienst personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten soll; der Kunde kann dem aus wichtigem Grund widersprechen.
  3. Ergebnisse von KI-Systemen können fehlerhaft sein. Der Anbieter prüft Arbeitsergebnisse vor Übergabe; die Verantwortung für den Einsatz eingerichteter Abläufe im eigenen Betrieb (z. B. Versand von Angeboten an Endkunden) trägt der Kunde. Die Prüfung KI-erstellter Inhalte vor ihrer Verwendung bleibt Aufgabe des Kunden.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Kundendaten des Handwerksbetriebs bei der Einrichtung von Abläufen), schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die in § 7 genannten Dienste werden darin als Unterauftragsverarbeiter aufgeführt.
  2. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts-, Kunden- und Preisdaten, vertraulich – auch über das Vertragsende hinaus. Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung als Referenz.

§ 10 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält an den übergebenen Unterlagen, Vorlagen, Prompts, Richtlinien und eingerichteten Abläufen ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Betrieb, sobald die Vergütung vollständig gezahlt ist. Allgemeines Know-how und wiederverwendbare Vorlagen ohne Kundendaten darf der Anbieter weiter nutzen.

§ 11 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe der Auftragssumme. ggf. Betriebshaftpflicht-/Vermögensschadenhaftpflicht-Deckung prüfen
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Ausfälle, Änderungen oder Preisänderungen von Diensten Dritter haftet der Anbieter nicht.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. Schnellcheck und Workshop enden mit Erbringung der Leistung. Das Paket „90 Tage Autopilot“ läuft 90 Tage ab dem vereinbarten Start und endet automatisch; eine Verlängerung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Würzburg.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungsverlauf

Stand: 06.11.2026